Verbrennen von schädlingsbefallenen Sträuchern
Beabsichtigt jemand schädlings- und krankheitsbefallene biogene Materialien (z.B. Buchsbäume) abzubrennen, hat er dies spätestens 24 Stunden vor dem Entzünden des Feuers der Bezirksverwaltungsbehörde (BH Leibnitz - Tel. 03452/82911 oder bhlb@stmk.gv.at zu melden und Fotos von den befallenen Sträuchern für Dokumentationszwecke anzufertigen. Die Bezirkshauptmannschaft wird die erforderlichen Feststellungen bzw. Ermittlungen anstellen, die dann zur Genehmigung oder Nichtgenehmigung führen.
Landesgesetzblatt Verbrennungsverbot-Ausnahmen-Verordnung
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